Atemschutzwerkstätten – allgemeine Informationen
Atemschutzwerkstätten dienen der Pflege, Wartung und Bereitstellung von Atemschutzgeräten. Unterschiedlichste Arbeitsschritte werden hier systematisch durchgeführt:
Um die o.g. Abläufe in kontrollierter Reihenfolge durchführen zu können, haben alle erforderlichen Einrichtungen/Geräte einen festen Platz. Dabei werden verunreinigte Einsatzmittel von den bereits gereinigten streng getrennt (schwarz/weiß Trennung).
Planung einer Atemschutzwerkstatt auf Grundlage der DIN 14092-7
Was bedeutet DIN 14092-7 – Grundlagen
Die DIN 14092-7 gilt für Werkstätten in Gebäuden der Feuerwehren und gilt als Planungsgrundlage. Ziel ist eine bedarfsorientierte Planung der Werkstätten zur Reinigung, Prüfung und Instandsetzung insbesondere von Atemschutzgeräten, Chemikalienschutzanzügen, Schutzkleidung, Schläuchen und elektrisch betriebenen Geräten. Raumgröße und funktionale Einrichtung richten sich nach Bedarf und Einsatzgebiet der Werkstatt. Unterschiedliche Typen wie z.B. allgemeine Werkstatt, mechanische Werkstatt oder Schlauchpflegewerkstatt sind möglich.
Die Normreihe 14092 wurde in vielen Teilen überarbeitet. In der DIN 14092-7 wurden die ehemaligen Teile 4 (Atemschutzwerkstätten) und 5 (Schutzzeugpflege, Reinigung, Desinfektion) zusammengefasst.
Anforderungen an die Räume
Werkstatt:
Kompressorraum:
Konkrete Anforderungen
Mobile Geräteablagen zur Aufnahme (Transportwagen für Flaschen und Geräte)
Anordnung in der Raummitte
Arbeitsfläche des Tisches min. 2 m²
Spültisch mit zwei Becken (ca. 500 mm x 500 mm x 350 mm je Becken)
Abtropfeinrichtung mit Ablauffläche neben dem Spülbecken
Trockeneinrichtung (Trockenschrank)
Bei maschineller Reinigung: Einhaltung der zulässigen Lärmpegel nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsflächen 800-900 mm hoch und min. 650 mm tief
Schränke mit Schubkasten für Werkzeuge, Ersatzteile, Spannvorrichtung für Flaschen und Schraubstock
Fülleinrichtungen für Atemluft mit min. vier Anschlüssen
Sicherung mit Anstoßschutz
Speicherstationen für Druckluft
Arbeitsflächen 800-900 mm hoch und min. 650 mm tief
Ausreichend Stellflächen und Schränke für Prüfgeräte
Geeigneter Arbeitsplatz
Ausreichend Lagerungsflächen/Schränke für Geräte
--Angaben ohne Gewähr--
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